Ein Nachsendeauftrag hilft dabei, Briefsendungen nach einem Umzug oder während einer vorübergehenden Abwesenheit an eine andere Anschrift weiterzuleiten. Damit möglichst wenig Post verloren geht, müssen Zeitpunkt, Empfängerdaten und Leistungsumfang stimmen. Diese Checkliste führt durch die wichtigsten Schritte.
Den ausführlichen Ratgeber erreichen Sie unter Nachsendeauftrag.help
Rechtzeitig vor dem Umzug planen
Der Nachsendeservice startet nicht unmittelbar nach der Bestellung. Beim Angebot der Deutschen Post ist ein Beginn frühestens fünf Werktage nach der Beauftragung möglich. Ein größerer Zeitpuffer ist sinnvoll, falls Angaben berichtigt werden müssen.
Vor dem Absenden sollten diese Daten vorliegen:
- vollständige alte und neue Adresse,
- gewünschter Beginn der Postweiterleitung,
- benötigte Laufzeit,
- Namen aller betroffenen Personen,
- mögliche frühere oder abweichende Nachnamen.
Beim Deutsche Post Nachsendeservice lassen sich zusätzliche Personen nicht nachträglich in einen bestehenden Auftrag aufnehmen. Fehlt ein Haushaltsmitglied, kann ein weiterer Auftrag erforderlich sein.
Bestellweg und Vertragspartner kontrollieren
Wer einen Nachsendeauftrag online sucht, trifft sowohl auf die Deutsche Post als auch auf unabhängige Dienstleister. Deshalb sollte vor der Bestellung eindeutig erkennbar sein, mit wem der Vertrag geschlossen wird.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Impressum und Anbieteridentität,
- Gesamtpreis und enthaltene Leistungen,
- Laufzeit und gewünschter Starttermin,
- Regeln zu Verlängerung und Vertragsende,
- Kündigungs- und gegebenenfalls Widerrufsbedingungen.
nachsendeauftrag.help ist ein unabhängiger Serviceanbieter und keine offizielle Website, Behörde oder Tochtergesellschaft der Deutschen Post. Kunden können dort ihre alte und neue Anschrift nach Anbieterangaben gewöhnlich innerhalb von etwa zwei Minuten erfassen. Der Dienstleister veranlasst anschließend die Einrichtung bei der Deutschen Post; die Aktivierung kann bis zu fünf Werktage dauern. Bei Verträgen ab zwölf Monaten übernimmt er die Erneuerung nach Maßgabe der geltenden Vertragsbedingungen.
Grenzen der Nachsendung berücksichtigen
Der Nachsendeservice der Deutschen Post erfasst grundsätzlich viele Postkarten, Briefe, Einschreiben und bestimmte Warensendungen. Nicht jede Sendung wird jedoch weitergeleitet. Ausgenommen sind im Inland beispielsweise DHL-Pakete und Päckchen, Express-Sendungen sowie verschiedene Presseerzeugnisse.
Auch Absendervermerke wie „Nicht nachsenden“ verhindern eine Weiterleitung. Für Nachsendungen ins Ausland gelten weitere Einschränkungen; ausländische Postunternehmen können zudem zusätzliche Entgelte erheben.
Wer Pakete erwartet, sollte daher eine separate Umleitung prüfen. Bei wichtigen Dokumenten empfiehlt es sich, die neue Adresse direkt an den Absender zu übermitteln.
Nach dem Umzug gezielt nacharbeiten
Ein Nachsendeauftrag bei Umzug ersetzt keine amtliche Ummeldung. Er aktualisiert auch nicht automatisch die Kundendaten bei Banken, Versicherungen oder anderen Vertragspartnern.
Nach dem Einzug gehören deshalb folgende Punkte auf die Checkliste:
- Wohnsitz ordnungsgemäß anmelden,
- Banken, Versicherungen und Krankenkasse informieren,
- Arbeitgeber und Versorgungsunternehmen benachrichtigen,
- Lieferadressen in Kundenkonten ändern,
- weitergeleitete Briefe auf die alte Anschrift prüfen.
Jede weitergeleitete Sendung zeigt, welcher Absender die Adressänderung nach dem Umzug noch nicht übernommen hat. So wird die Nachsendung sinnvoll als zeitlich begrenzte Absicherung genutzt.